Wann muss ein Wohnmobil in der Schweiz zur MFK?
Auch Wohnmobile sind in der Schweiz periodisch prüfpflichtig (Art. 33 VTS): erste Prüfung 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, die zweite nach weiteren 3 Jahren, danach alle 2 Jahre (4-3-2-Rhythmus). Das Aufgebot kommt vom kantonalen Strassenverkehrsamt.
Rechtsgrundlage
Art. 33 VTS — gilt in der Schweiz.
Intervall
| Nach Zeit | alle zwei Jahre |
|---|
Was die App hier abnimmt
Fällig führt „Motorfahrzeugkontrolle (MFK)“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.
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