Wann muss ein Wohnmobil in der Schweiz zur MFK?

Auch Wohnmobile sind in der Schweiz periodisch prüfpflichtig (Art. 33 VTS): erste Prüfung 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, die zweite nach weiteren 3 Jahren, danach alle 2 Jahre (4-3-2-Rhythmus). Das Aufgebot kommt vom kantonalen Strassenverkehrsamt.

Rechtsgrundlage

Art. 33 VTS — gilt in der Schweiz.

Intervall

Nach Zeitalle zwei Jahre

Was die App hier abnimmt

Fällig führt „Motorfahrzeugkontrolle (MFK)“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.

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