Wie oft ist die Gasprüfung am Wohnmobil in der Schweiz nötig?
In der Schweiz müssen Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen alle 3 Jahre von einer Fachperson geprüft werden (EKAS-Richtlinie 6517). Ohne gültige Prüfung ist der Betrieb der Gasanlage unzulässig.
Rechtsgrundlage
EKAS-Richtlinie 6517 — gilt in der Schweiz.
Die Prüfung ist einem Fachbetrieb vorbehalten.
Intervall
| Nach Zeit | alle drei Jahre |
|---|
Was die App hier abnimmt
Fällig führt „Gasprüfung (Flüssiggas)“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.
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