Wie oft ist die Gasprüfung am Wohnmobil in der Schweiz nötig?

In der Schweiz müssen Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen alle 3 Jahre von einer Fachperson geprüft werden (EKAS-Richtlinie 6517). Ohne gültige Prüfung ist der Betrieb der Gasanlage unzulässig.

Rechtsgrundlage

EKAS-Richtlinie 6517 — gilt in der Schweiz.

Die Prüfung ist einem Fachbetrieb vorbehalten.

Intervall

Nach Zeitalle drei Jahre

Was die App hier abnimmt

Fällig führt „Gasprüfung (Flüssiggas)“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.

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