Wann gilt in Österreich die Winterreifenpflicht?

Der Reifenwechsel steht halbjährlich an. In Österreich gilt von 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen eine Winterreifenpflicht (§ 102 Abs 8a KFG); Saisonwechsel im Frühjahr und Herbst.

Rechtsgrundlage

§ 102 KFG — gilt in Österreich.

Intervall

Nach Zeithalbjährlich
Üblicher Zeitpunktim Frühjahr und im Herbst

Was die App hier abnimmt

Fällig führt „Winterausrüstung (Reifen wechseln)“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.

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Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt die Rechtslage in Österreich; in anderen Ländern gelten andere Vorschriften. Regionale Regelungen und Herstellervorgaben können abweichen; im Zweifel gilt, was in der Anleitung Ihres Geräts oder im geltenden Recht steht.