Wann ist das Pickerl fällig?
Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG ist in Österreich verpflichtend. Standardmäßig gilt die 3-2-1-Regelung: erste Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung, die zweite nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich.
Rechtsgrundlage
§ 57a KFG — gilt in Österreich.
Intervall
| Nach Zeit | einmal im Jahr |
|---|
Was die App hier abnimmt
Fällig führt „Wiederkehrende Begutachtung (Pickerl)“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.
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