Wann ist das Pickerl fällig?

Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG ist in Österreich verpflichtend. Standardmäßig gilt die 3-2-1-Regelung: erste Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung, die zweite nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich.

Rechtsgrundlage

§ 57a KFG — gilt in Österreich.

Intervall

Nach Zeiteinmal im Jahr

Was die App hier abnimmt

Fällig führt „Wiederkehrende Begutachtung (Pickerl)“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.

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