Wann ist das Pickerl für Anhänger fällig?
Auch Anhänger brauchen in Österreich die Begutachtung nach § 57a KFG. Bis 3,5 t (O1/O2) gilt der 3-2-1-Rhythmus (3 J, +2 J, dann jährlich); über 3,5 t (O3/O4) ab Erstzulassung jährlich. Landw. Anhänger: bis 25 km/h keine Pflicht, bis 40 km/h alle 2 Jahre, darüber jährlich.
Rechtsgrundlage
§ 57a KFG — gilt in Österreich.
Intervall
| Nach Zeit | einmal im Jahr |
|---|
Was die App hier abnimmt
Fällig führt „Pickerl für Anhänger“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.
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