Wann ist das Pickerl für Anhänger fällig?

Auch Anhänger brauchen in Österreich die Begutachtung nach § 57a KFG. Bis 3,5 t (O1/O2) gilt der 3-2-1-Rhythmus (3 J, +2 J, dann jährlich); über 3,5 t (O3/O4) ab Erstzulassung jährlich. Landw. Anhänger: bis 25 km/h keine Pflicht, bis 40 km/h alle 2 Jahre, darüber jährlich.

Rechtsgrundlage

§ 57a KFG — gilt in Österreich.

Intervall

Nach Zeiteinmal im Jahr

Was die App hier abnimmt

Fällig führt „Pickerl für Anhänger“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.

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