Wann ist das Pickerl beim Wohnmobil fällig?

Auch Wohnmobile brauchen in Österreich die Begutachtung nach § 57a KFG. Bis 3,5 t gilt der 3-2-1-Rhythmus: erste Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung, die zweite nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich. Über 3,5 t wird ab der Erstzulassung jährlich begutachtet.

Rechtsgrundlage

§ 57a KFG — gilt in Österreich.

Intervall

Nach Zeiteinmal im Jahr

Was die App hier abnimmt

Fällig führt „Wiederkehrende Begutachtung (Pickerl)“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.

Verwandte Fragen


Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt die Rechtslage in Österreich; in anderen Ländern gelten andere Vorschriften. Regionale Regelungen und Herstellervorgaben können abweichen; im Zweifel gilt, was in der Anleitung Ihres Geräts oder im geltenden Recht steht.