Wann muss ein Auto in der Schweiz zur MFK?
In der Schweiz sind Personenwagen periodisch prüfpflichtig (Art. 33 VTS): erste Kontrolle 5 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, die zweite nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre. Das Aufgebot kommt vom kantonalen Strassenverkehrsamt.
Rechtsgrundlage
Art. 33 VTS — gilt in der Schweiz.
Intervall
| Nach Zeit | alle zwei Jahre |
|---|
Was die App hier abnimmt
Fällig führt „Motorfahrzeugkontrolle (MFK)“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.
Verwandte Fragen
- Wie oft sollte man die Autobatterie prüfen lassen?
- Wie oft muss die Bremsflüssigkeit gewechselt werden?
- Bis wann gilt die Schweizer Autobahnvignette?
- Wie oft ist ein Ölwechsel fällig?
Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt die Rechtslage in der Schweiz; in anderen Ländern gelten andere Vorschriften. Regionale Regelungen und Herstellervorgaben können abweichen; im Zweifel gilt, was in der Anleitung Ihres Geräts oder im geltenden Recht steht.