Wie oft muss man Bäume auf Verkehrssicherheit prüfen?
Eine Sichtkontrolle steht einmal im Jahr an. Als Eigentümer unterliegt man der Verkehrssicherungspflicht für den eigenen Baumbestand; nach ständiger Rechtsprechung gilt eine regelmäßige Sichtkontrolle auf Totholz und Schäden — üblicherweise zweimal jährlich, belaubt und unbelaubt — als Maßstab.
Rechtsgrundlage
Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) — gilt in Deutschland.
Intervall
| Nach Zeit | einmal im Jahr |
|---|
Was die App hier abnimmt
Fällig führt „Bäume auf Verkehrssicherheit prüfen“ als Vorlage mit hinterlegtem Intervall und rechnet ab dem Tag weiter, an dem die Wartung erledigt wurde.
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